Rechnungshof (Österreich)
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Unabhängiges Organ der externen öffentlichen Finanzkontrolle für Bund, Länder und Gemeinden | ||
Gründung | 1761 | ||
Hauptsitz | Wien | ||
Behördenleitung | Margit Kraker | ||
Haushaltsvolumen | 37 Mio. EUR (2022)[1] | ||
Website | rechnungshof.gv.at |
Der Rechnungshof Österreich ist ein unabhängiges Organ des Nationalrates. Ihm obliegt die Prüfung der Finanzgebarung – also der finanziell wirksamen Tätigkeit – des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden über 10.000 Einwohner. Auch Unternehmungen, Stiftungen, Fonds des öffentlichen Rechts und Körperschaften, an denen die öffentliche Hand mindestens zu 50 % beteiligt ist, sind verpflichtet, sich auf seine Aufforderung seiner Prüfung zu stellen.
Der Rechnungshof bestimmt Prüfungsgegenstände, -termine und -intensität selbst. Er kann aber vom Nationalrat oder von einem Landtag jederzeit mit Beschluss um eine bestimmte Prüfung gebeten werden.
Der Rechnungshof legt dem Parlament pro Jahr mehrere Rechnungshofberichte über die Ergebnisse seiner Prüfungen auf rechnerische und buchhalterische Richtigkeit, aber auch auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit vor. Die Berichte werden auf der Website des Rechnungshofes publiziert. Auch der Bundesrechnungsabschluss und der Einkommensbericht werden vom Rechnungshof erstellt.[3] Bei Prüfungen auf Wunsch eines Landes ergeht der betreffende Rechnungshofbericht an das Land.
Neben dem (Bundes-)Rechnungshof haben die neun Bundesländer Österreichs in ihren Landesverfassungen auch je eine eigene Kontrollinstanz geschaffen, die in Wien Stadtrechnungshof (vormals Kontrollamt), in anderen Ländern Landesrechnungshof heißt.
Die Präsidentin bzw. der Präsident des Rechnungshofs ist nach den Statuten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden automatisch deren Generalsekretärin bzw. Generalsekretär.
Organisation
Dem Rechnungshof steht der Rechnungshofpräsident bzw. die -präsidentin vor. Er oder sie wird vom Nationalrat auf 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Er oder sie kann nicht wiedergewählt werden.[4] Der Rechnungshofpräsident oder die Rechnungshofpräsidentin ist gegenüber dem Nationalrat politisch verantwortlich.[5]
Aktuelle Rechnungshofpräsidentin ist Margit Kraker. Sie wurde am 16. Juni 2016 auf Vorschlag von SPÖ und ÖVP vom Nationalrat gewählt.
Der Rechnungshof hatte per 1. Dezember 2020 insgesamt 300 Mitarbeiter (277 Vollzeitäquivalente) und 2020 ein Budget von 36 Mio. €.[6]
Der Rechnungshof gliedert sich wie folgt.[7]
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Präsidentin
- Büro der Präsidentin
- Interne Revision
- Abteilung Parteien und Wahlen
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Präsidialsektion (PR)
- Stabsstelle PRDP: Digitalisierung und Projektorganisation
- Stabsstelle PRST: Service und Tätigkeitsbericht
- Abteilung PR1: Budget, RH-Wirkung
- Abteilung PR2: Planung, Entwicklung, Kommunikation
- Abteilung PR3: Berichtsredation
- Abteilung PR4: Personalmanagement
- Abteilung PR5: Informationstechnik
- Abteilung PR6: Zentrale Dienste
- Abteilung PR7: Internationales, Generalsekretariat der INTOSAI
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Prüfungssektion 1 (P1)
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Prüfungsbereich Recht, Transparenz, Förderungen
- Abteilung P1-1: Arbeit, Familie, Frauen
- Abteilung P1-3: Rechtsangelegenheiten, Prüfungszuständigkeit
- Abteilung P1-4: Personal, Korruptionsprävention, Compliance, Risikomanagement
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Prüfungsbereich Digitalisierung, Innere und Äußere Sicherheit, Justiz
- Abteilung P1-5: Informationstechnologie, Digitalisierung, Organisation
- Abteilung P1-6: Äußeres, Landesverteidigung
- Abteilung P1-7: Sicherheit, Justiz, Integration
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Prüfungsbereich Recht, Transparenz, Förderungen
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Prüfungssektion 2 (P2)
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Prüfungsbereich Bauwesen, Immobilien, Gemeinden
- Abteilung P2-1: Bauwesen, Vergabe
- Abteilung P2-2: Städte, Gemeinden
- Abteilung P2-3: Immobilien
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Prüfungsbereich Gesundheit, Pflege, Soziales
- Abteilung P2-4: Gesundheit, Gesundheitsplanung
- Abteilung P2-5: Krankenanstalten, Pflege
- Abteilung P2-6: Pensionen, Soziales, Sozialversicherung
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Prüfungsbereich Bauwesen, Immobilien, Gemeinden
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Prüfungssektion 3 (P3)
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Prüfungsbereich Bildung, Wissenschaft, Forschung
- Abteilung P3-1: Bildung, Schule
- Abteilung P3-2: Wissenschaft, Universitäten, Fachhochschulen
- Abteilung P3-3: Forschung, Technologieentwicklung
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Prüfungsbereich Infrastruktur, Planung, Wirtschaft
- Abteilung P3-4: Verkehr, Mobilität
- Abteilung P3-5: Raumordnung, Raumplanung
- Abteilung P3-6: Wirtschaft, Tourismus
- Abteilung P3-7: Kunst, Kultur, Medien, Sport
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Prüfungsbereich Bildung, Wissenschaft, Forschung
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Prüfungssektion 4 (P4)
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Prüfungsbereich Öffentliche Finanzen
- Abteilung P4-1: Bundeshaushalt, Abschlussprüfungen
- Abteilung P4-2: Finanzausgleich, Datenanalyse
- Abteilung P4-3: Öffentliche Abgaben
- Abteilung P4-4: Finanzmanagement, Finanzierungen, Banken
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Prüfungsbereich EU-Finanzierung, Energie, Umwelt
- Abteilung P4-5: Beteiligungsmanagement, Energie
- Abteilung P4-6: Umwelt, Klimaschutz
- Abteilung P4-7: EU-Finanzierung, Landwirtschaft
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Prüfungsbereich Öffentliche Finanzen
Geschichte
Der erste Vorläufer, die allgemeine Schatzkammer, wurde 1496 von Maximilian I. eingerichtet.
1761 schuf Maria Theresia eine Hof-Rechen-Cammer, die 1794 für ein paar Jahre in Oberste Staatskontrolle umbenannt wurde. Über die Befugnisse und Aufgaben der Institution gab es ein jahrzehntelanges Tauziehen zwischen jenen, die ressortübergreifende Kontrollen befürworteten, und jenen, die mehr Kontrolle eher vermeiden wollten.
Am 21. November 1866 wurde von Franz Joseph I. durch kaiserliche Verordnung der Oberste Rechnungshof gegründet,[8] der dem Kaiser unmittelbar unterstellt war und dessen Leiter Ministerrang hatte. Er begann seine Tätigkeit am 1. Jänner 1867 und war für die Länder der Ungarischen Krone (Ungarn, Kroatien, Siebenbürgen) nicht zuständig.
Außerdem wurde nach dem Ausgleich mit Ungarn von 1867 für die gemeinsam finanzierten Angelegenheiten beider Reichsteile Österreich-Ungarns der Gemeinsame Oberste Rechnungshof eingerichtet. (Er wurde mit dem Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich am 31. Oktober 1918 hinfällig.)
Im November 1918 wurde der Oberste Rechnungshof dem deutschösterreichischen Staatsrat unterstellt. Am 6. Februar 1919 wurde durch Gesetz[9] der dem Parlament unterstehende Staatsrechnungshof, seit 10. November 1920 (Inkrafttreten der Bundesverfassung) Rechnungshof der Republik Österreich, gegründet. Er bestand von 1938 bis 1945 nicht. Erster Präsident nach dem Zweiten Weltkrieg war Leopold Petznek.
Rechnungshofpräsidenten
- 17. Dezember 1945 – 23. Februar 1947: Leopold Petznek
- 23. Februar 1947 – 2. Juni 1953: Josef Schlegel
- 2. Juni 1953 – 20. April 1964: Hans Frenzel
- 20. April 1964 – 30. Juni 1980: Jörg Kandutsch
- 30. Juni 1980 – 1. Juli 1992: Tassilo Broesigke
- 1. Juli 1992 – 30. Juni 2004: Franz Fiedler
- 1. Juli 2004 – 30. Juni 2016: Josef Moser
- 1. Juli 2016 – … Margit Kraker
Siehe auch
Weblinks
- Der Rechnungshof
- Eintrag zu Rechnungshof (Österreich) im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Präsidenten und Präsidentinnen des Rechnungshofes seit 1945 auf parlament.gv.at
Einzelnachweise
- ↑ Bundesfinanzgesetz 2022. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 5. März 2022 (Seite 15).
- ↑ Artikel 126b B-VG (RIS). Abgerufen am 17. April 2018.
- ↑ Rechnungshof: Auftrag und Nutzen (Memento vom 29. Mai 2011 im Internet Archive), abgerufen am 21. Juni 2011
- ↑ Artikel 122 Abs. 4 B-VG B-VG RIS, abgerufen am 7. Mai 2020
- ↑ Artikel 123 Abs. 2 B-VG B-VG RIS, abgerufen am 7. Mai 2020
- ↑ Rechnungshof Österreich: Tätigkeitsbericht 2020. In: Rechnungshof Österreich. Rechnungshof Österreich, 29. Dezember 2020, abgerufen am 2. Dezember 2021.
- ↑ Organigramm des Rechnungshofs. Abgerufen am 9. Juli 2022.
- ↑ ALEX (ÖNB): Reichsgesetzblatt RGBl. Nr. 140 / 1866 (ab S. 393) (kaiserliche Verordnung vom 21. November 1866)
- ↑ ALEX (ÖNB): Staatsgesetzblatt StGBl. Nr. 85 / 1919 (ab S. 146) (Gesetz vom 6. Februar 1919 über den Staatsrechnungshof)