Herstellungsklage

Eine Herstellungsklage ist eine Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Herstellung und Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Anspruchsgrundlage ist § 1353 BGB. Zuständig ist das Familiengericht (§ 98 FamFG). Das Urteil kann nicht vollstreckt werden (§ 120 Abs. 3 FamFG), aber als Grundlage für einen Antrag auf Ehescheidung dienen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. BGH NJW 1988, 2032