Freigrenze

Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag.

Fallbeispiel

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. § 23 EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 € betragen hat (= Freigrenze von faktisch 599 €).

  • Der Gesamtgewinn beträgt 500 €: Keine Steuerpflicht, da Freigrenze nicht überschritten.
  • Der Gesamtgewinn beträgt 610 €: Steuerpflicht des vollen Betrags von 610 Euro, da Freigrenze überschritten.

Beispiele für Freigrenzen

Sonstiger Sprachgebrauch

Der Besitz von Cannabisprodukten ist in Deutschland generell verboten. In kleinen Mengen für den Eigenbedarf wird jedoch von einer Strafverfolgung abgesehen. Die tolerierte Menge wird oft Freigrenze oder Toleranzgrenze genannt. Diese Freigrenze führt allerdings nicht dazu, dass der Besitz als erlaubt angesehen wird. Auch geringe Mengen sind verboten und werden eingezogen. Es wird lediglich im Rahmen der Toleranzgrenze von einer Strafverfolgung abgesehen. Das Bundesverfassungsgericht appellierte 1994 an die Bundesländer, die Freigrenze einheitlich zu regeln.[2]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995. Abgerufen am 18. November 2019.
  2. Drogen: Länder prüfen einheitliche Haschisch-Freigrenze