Preußen

Flagge des Königreichs Preußen von 1892 bis 1918
Flagge des von 1918 bis 1933 bestehenden Freistaats Preußen

Preußen war ein seit dem Spätmittelalter bestehendes Land an der Ostsee, zwischen Pommern, Polen und Litauen, dessen Name nach 1701 auf ein weit größeres, aus Brandenburg-Preußen hervorgegangenes Staatswesen angewandt wurde, das schließlich fast ganz Deutschland nördlich der Mainlinie umfasste und bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestand.

Ursprünglich bezeichnete der Name Preußen nur den Kern des Deutschordensstaats im einstigen Stammesgebiet des westbaltischen Volkes der Prußen und die aus ihm hervorgegangenen Herrschaftsgebiete außerhalb des Heiligen Römischen Reiches. Nachdem der hohenzollernsche Kurfürst von Brandenburg sein Herzogtum Preußen 1701 zum Königreich erhoben und den Titel König in Preußen angenommen hatte, bürgerte sich für alle Besitzungen seines Hauses inner- und außerhalb des Reichs die Gesamtbezeichnung Preußen ein. Mitte des 18. Jahrhunderts stieg das Land zur zweiten deutschen und fünften europäischen Großmacht auf und spielte in der Folge eine bedeutende Rolle im Konzert der Mächte.

Seit 1815 ein Gliedstaat des Deutschen Bundes, wurde Preußen 1866 zur Vormacht des Norddeutschen Bundes und 1871 zur treibenden Kraft der Gründung des Deutschen Reiches. Infolge der Novemberrevolution von 1918 wurde aus dem Königreich der Freistaat Preußen. Dieser war in der Weimarer Republik bis zum Preußenschlag von 1932 ein Hort der Demokratie und der politischen Stabilität. In der Zeit des Nationalsozialismus verlor der Freistaat endgültig seine Autonomie. Im Jahr 1947 erklärte der Alliierte Kontrollrat Preußen auch de jure für aufgelöst.

Die Hauptstadt des Herzogtums und späteren Königreichs Preußen war Königsberg, die des Kurfürstentums Brandenburg und des Gesamtstaates dagegen Berlin.

Überblick

Die ursprüngliche historische Landschaft Preußen, benannt nach ihren baltischen Ureinwohnern, den Prußen, entsprach in etwa dem späteren Ostpreußen. Nachdem der Deutsche Orden das Preußenland unterworfen hatte, das aufgrund der päpstlichen Bulle von Rieti (1234) keinem weltlichen Lehensherren unterstand, bildete Preußen zusammen mit Pommerellen das Zentrum des Deutschordensstaates.[1] Dessen Gebiet wurde 1466 im Zweiten Frieden von Thorn geteilt: in das der polnischen Krone direkt unterstehende Königliche Preußen, das Pommerellen einschloss, und in den Restordensstaat, der die polnische Lehenshoheit anerkennen musste. Durch dessen Säkularisierung entstand 1525 das weltliche Herzogtum Preußen,[2] das 1618 durch Erbschaft an die Kurfürsten von Brandenburg fiel. Diese regierten nun beide Länder in Personalunion.

Die Lage Preußens und Österreichs inner- und außerhalb des Deutschen Bundes (1815–1866)              Grenze des Deutschen Bundes 1815
Die größte Ausdehnung des preußischen Staates (1866–1918)

Kurfürst Friedrich Wilhelm konnte das Herzogtum 1657 aus der polnischen Lehensabhängigkeit lösen. Da es außerhalb der Reichsgrenzen lag, war er dort nunmehr ein souveräner Herrscher. Dies nutzte sein Sohn Kurfürst Friedrich III., um sich 1701 als Friedrich I. zum König in Preußen zu krönen. Zentrum des hohenzollernschen Herrschaftsgebiets blieb nach wie vor die Mark Brandenburg. In den von Friedrich II. ausgelösten Schlesischen Kriegen stieg der nun als Königreich Preußen bezeichnete Staat zur zweiten deutschen und fünften europäischen Großmacht auf. In derselben Epoche entwickelte sich Preußen zu einem Zentrum der Aufklärung in Deutschland. Nach der Niederlage gegen das napoleonische Frankreich verlor Preußen 1806 große Teile seines Staatsgebiets, errang aber schon wenige Jahre später infolge der Stein-Hardenbergschen Reformen und der siegreichen Teilnahme an den Befreiungskriegen mehr Macht und Ansehen als zuvor.

Der Wiener Kongress brachte Preußen 1815 erhebliche territoriale Zugewinne, vor allem im Westen Deutschlands. Im neugegründeten Deutschen Bund war es die bedeutendste Macht nach Österreich. Im Zuge der Märzrevolution von 1848 entstand erstmals die Idee einer kleindeutschen Reichseinigung unter preußischer Führung. Obwohl König Friedrich Wilhelm IV. die ihm von der Frankfurter Nationalversammlung angetragene Kaiserkrone 1849 ausschlug, setzte die nationalliberale Bewegung ihre Hoffnungen auf ein geeintes Deutschland zunehmend auf Preußen. Dessen Sieg im Deutschen Krieg führte 1866 zum Ausschluss Österreichs aus Deutschland und zur Auflösung des Deutschen Bundes. An seiner Stelle bildete Preußen mit den deutschen Staaten nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund. Während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 traten auch die süddeutschen Staaten mit Ausnahme Luxemburgs dem Bund bei. Preußen war seither der dominierende Bundesstaat des neu gegründeten Deutschen Reiches und sein König trug als dessen Oberhaupt den zusätzlichen Titel Deutscher Kaiser.

Nach dem Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 wurde aus dem Königreich der republikanisch verfasste Freistaat Preußen, der sich während der Weimarer Republik als „Bollwerk der Demokratie“ erwies.[3] Im sogenannten Preußenschlag wurde seine Landesregierung jedoch 1932 von der Reichsregierung entmachtet. Die preußischen Minister wurden durch Reichskommissare ersetzt und ihre Ministerien 1934 im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltungspolitik mit den entsprechenden Ressorts des Reichs verschmolzen. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat der vier Besatzungsmächte in Deutschland die rechtliche Auflösung Preußens. De facto hatte es bereits mit dem Kriegsende 1945 aufgehört, als Staat zu bestehen.

Sowohl die Deutsche Demokratische Republik als auch die Bundesrepublik Deutschland und viele ihrer Länder haben preußische Traditionen weitergeführt. Die Gebiete, die bis 1918 – also zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung – den preußischen Staat bildeten, gehören heute zu Deutschland und sechs weiteren Staaten: Belgien, Dänemark, Polen, Russland, Litauen und Tschechien.

Geschichte

Das spätere Königreich Preußen entwickelte sich im Wesentlichen aus zwei Landesteilen, die beide von Fürsten aus dem Haus Hohenzollern regiert wurden: aus der Markgrafschaft Brandenburg, die zu den sieben Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches gehörte, sowie aus dem Herzogtum Preußen, das wiederum aus dem Staat des Deutschen Ordens hervorgegangen war.

Deutschordensstaat und Herzogtum

Diese nachträglich kolorierte Karte Preußens aus dem Jahr 1751 zeigt die Besitzverhältnisse in Preußen, wie sie zwischen 1525 (Schaffung des Herzogtums Preußen) und 1772 (Erste Polnische Teilung) bestanden: das Herzogtum (später Königreich) Preußen sowie Pommern sind gelb und das unter polnischer Oberhoheit stehende Preußen königlichen Anteils ist rosa gefärbt.

Nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Stammesgebiete der heidnischen Prußen zu erobern, rief der polnische Herzog Konrad von Masowien im Jahr 1209 den Deutschen Orden zu Hilfe und war bereit, ihm Landrechte in den zu erobernden Gebieten einzuräumen. Diese Pläne nahmen Gestalt an, nachdem 1226 Kaiser Friedrich II. den Großmeister des Ordens, Hermann von Salza, in der Goldenen Bulle von Rimini mit der so genannten „Heidenmission“ im Preußenland betraut hatte. 1234 wurden die Rechte des Ordens auch vom Papst bestätigt. Mit dem Jahr 1226 begann die Herausbildung des Ordensstaates in Preußen, der zwar mit dem Heiligen Römischen Reich in Verbindung stand, jedoch kein Teil von ihm war.

Nachdem die gewaltsame Christianisierung der Prußen und die Eroberung ihres Landes abgeschlossen waren, gerieten die Ordensritter zunehmend in eine Legitimationskrise. Dazu kamen Konflikte mit den Nachbarländern Polen und Litauen. In der Schlacht von Tannenberg erlitten die Ordensritter 1410 schließlich eine entscheidende Niederlage gegen Polen und Litauen. 1466 im Zweiten Frieden von Thorn musste der Ordensstaat den Westen seines Gebietes abtreten und für den Rest die Lehnshoheit der polnischen Krone anerkennen. Westpreußen und das Ermland unterstanden fortan als Königliches Preußen direkt der polnischen Krone.

Das verbliebene Gebiet des Ordensstaates umfasste in etwa das spätere Ostpreußen ohne das Ermland. Der Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach führte zunächst Krieg gegen Polen, besonders gegen das königliche Preußen mit dem Ermland. Als die erhoffte Unterstützung aus dem Reich ausblieb, änderte er seine Politik: Auf Anraten Martin Luthers wandelte er das Ordensgebiet in ein weltliches, im Haus Hohenzollern erbliches Herzogtum um, führte die Reformation ein und nahm es am 8. April 1525 aus der Hand des polnischen Königs Sigismund I. in Krakau zu Lehen. Wie der Herzog, so wurden auch seine Untertanen evangelisch.

Da Papst und Kaiser weder den zweiten Thorner Frieden noch die Säkularisierung des Ordensstaates anerkannten, galten auf den Reichstagen noch längere Zeit die Hochmeister des Deutschen Ordens formell als Landesherren der preußischen Gebiete.

Die Mark Brandenburg und die Hohenzollern

Friedrich I. übernahm 1415 als erster Hohenzoller die Herrschaft in der Mark Brandenburg.

Die eigentliche Keimzelle des späteren hohenzollernschen Staates Preußen war die Mark Brandenburg. Sie war 1157 von dem Askanier Albrecht I. gegründet worden, nachdem er das von Slawen besiedelte Territorium endgültig erobert hatte. Albrecht verstand das Gebiet als Allodialbesitz und bezeichnete sich seither als „Markgraf in Brandenburg“. Nach dem Tod des letzten askanischen Markgrafen Waldemar im Jahr 1320 fiel das Land zunächst an die Wittelsbacher, 1373 dann an die Luxemburger.

Dass Brandenburg schließlich an das damals noch vergleichsweise unbedeutende Haus Hohenzollern fiel, hatte seine Ursache in der strittigen Königswahl des Jahres 1410. Nach dem Tod König Ruprechts stellten sich Sigismund von Luxemburg und sein Cousin Jobst von Mähren zur Wahl. Zudem beanspruchten beide den Titel und die Stimme eines Kurfürsten von Brandenburg für sich. Sigismund entsandte seinen Schwager, den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg, als seinen Vertreter ins Kurkollegium, um dort die brandenburgische Stimme für ihn abzugeben. So setzte er sich zunächst mit 4:3 Kurstimmen gegen seinen als Favoriten geltenden Vetter durch. Am 1. Oktober 1410 aber erkannten die übrigen Kurfürsten Jobsts Anspruch auf die Kurmark doch noch als rechtmäßig an, sodass nun er zum römisch-deutschen König gewählt wurde. Allerdings starb Jobst von Mähren schon am 18. Januar 1411 aus ungeklärter Ursache. Die Krone ging nun endgültig an Sigismund. Zum Dank für Friedrichs Dienste bei der ersten Wahl und um seine Schulden bei ihm zu begleichen, verlieh König Sigismund dem Hohenzollern 1415 die erbliche Würde eines Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg. 1417 belehnte er ihn förmlich mit der Kurmark und dem Amt des Erzkämmerers. Im Gegenzug gewährte der wohlhabende Friedrich seinem Schwager Darlehen, mit denen dieser seine Kriegskosten in Ungarn decken konnte.

Friedrich entstammte der fränkischen Linie der Hohenzollern und war seit 1397 Burggraf in Nürnberg. In den Jahren nach 1411 sicherte er in jahrelangen Kämpfen gegen den widerstrebenden märkischen Adel seine Vormachtstellung im Land. Als Friedrich I. von Brandenburg vereinte er von nun an die Titel Kurfürst von Brandenburg, Markgraf von Brandenburg-Ansbach und Markgraf von Brandenburg-Kulmbach. Er begründete die brandenburgische Linie seines Hauses, die später alle Könige Preußens und von 1871 bis 1918 die deutschen Kaiser stellen sollte.

Brandenburg-Preußen (1618–1701)

Brandenburg-Preußen um 1700 (rot und grün)
Karte aus F.W. Putzgers Historischer Schul-Atlas, 1905

Im Jahr 1618 erlosch die herzoglich-preußische Linie des Hauses Hohenzollern im Mannesstamm. Ihre Erben, die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, regierten von da an beide Länder in Personalunion. Sie waren damit sowohl dem Kaiser als auch dem König von Polen lehenspflichtig. Die Bezeichnung Brandenburg-Preußen für die weit auseinander gelegenen hohenzollernschen Herrschaftsgebiete ist nicht zeitgenössisch, sondern hat sich in der Geschichtswissenschaft eingebürgert, um die Übergangszeit von 1618 bis zur Gründung des Königreichs Preußen im Jahre 1701 zu bezeichnen und zugleich die Kontinuität zwischen dem Kurfürstentum Brandenburg und dem Königreich Preußen zu betonen.

Dreißigjähriger Krieg

Wenige Jahre vor dem Dreißigjährigen Krieg hatte sich Brandenburg im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit auch die Herrschaft über das Herzogtum Kleve sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg im Westen des Reichs sichern können. Vom Krieg selbst blieb das Land zunächst verschont. Im Jahr 1625 brach jedoch der Dänisch-niedersächsische Krieg aus, in dem einige protestantische Staaten Norddeutschlands, angeführt von Dänemark und unterstützt von England und den Generalstaaten, der Katholischen Liga und dem Kaiser entgegentraten. Nach der Niederlage der dänischen Armee bei Dessau im April 1626 drangen kaiserliche Truppen in die Mark ein. Kurfürst Georg Wilhelm, der über keine nennenswerten Streitkräfte verfügte, zog sich in das außerhalb des Reiches gelegene Herzogtum Preußen zurück und schloss 1627 gezwungenermaßen ein Bündnis mit dem Kaiser. Brandenburg diente fortan den kaiserlichen Truppen als Aufmarsch- und Rückzugsgebiet.

Am 6. Juli 1630 landete der Schwedenkönig Gustav Adolf mit 13.000 Mann auf Usedom. Damit begann ein neuer Abschnitt des Dreißigjährigen Kriegs. Als Gustav Adolf im Frühjahr 1631 in Brandenburg einzog, nötigte er den Kurfürsten, seinen Schwiegervater, zu einem Bündnis. Nachdem die schwedischen Truppen in der Schlacht bei Nördlingen am 6. September 1634 vernichtend geschlagen wurden, brach die protestantische Allianz auseinander. Brandenburg ging ein neues Bündnis mit dem Kaiser ein. Die Kurmark wurde nun abwechselnd von Gegnern und Verbündeten besetzt. Der Kurfürst zog sich erneut ins preußische Königsberg zurück, wo er am 1. Dezember 1640 starb.

Neuer Kurfürst wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm. Primäres Ziel seiner Politik war, das Land zu befrieden. Dies versuchte er durch einen Ausgleich mit Schweden zu erreichen, der ab dem 24. Juli 1641 für zwei Jahre galt. In Verhandlungen mit dem schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna gelang es den Brandenburgern am 28. Mai 1643, einen Vertrag auszuhandeln, der das ganze Land formell der kurfürstlichen Verwaltung zurückgab. Bis zum Westfälischen Frieden 1648 blieben jedoch einzelne feste Plätze in Brandenburg von den Schweden besetzt. Im Westfälischen Frieden konnte Brandenburg-Preußen dann Hinterpommern, das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden erwerben sowie die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, das 1680 anfiel. Die Gebietsgewinne machten zusammen etwa 20.000 km² aus.

Konsolidierungs- und Reformpolitik des Großen Kurfürsten

Der Große Kurfürst in der Schlacht bei Fehrbellin, 1675
Edikt von Potsdam 1685

Brandenburg war eines der am stärksten vom Dreißigjährigen Krieg betroffenen deutschen Territorien. Weite Landstriche waren verwüstet und entvölkert. Um es dem Land in Zukunft zu ersparen, Spielball mächtigerer Nachbarn zu sein, betrieb Friedrich Wilhelm, später der Große Kurfürst genannt, nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten sowie den Aufbau einer schlagkräftigen Armee und einer effizienten Verwaltung. Er baute ein stehendes Heer auf, das Brandenburg zu einem begehrten Verbündeten der europäischen Mächte machte. Dies ermöglichte es dem Kurfürsten, Subsidienzahlungen von mehreren Seiten zu erhalten. Er betrieb den Aufbau einer eigenen kurbrandenburgischen Marine und verfolgte in späteren Jahren Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Nach der Gründung der Festung Groß Friedrichsburg 1683 durch die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie im heutigen Ghana nahm Brandenburg am internationalen Sklavenhandel teil.

Im Inneren führte Friedrich Wilhelm Wirtschaftsreformen durch und initiierte umfangreiche Peuplierungsmaßnahmen, um sein ökonomisch geschwächtes Land zu entwickeln. Unter anderem lud er 1685 im Edikt von Potsdam – seiner Antwort auf das Edikt von Fontainebleau König Ludwigs XIV. – Tausende aus Frankreich vertriebene Hugenotten zur Niederlassung in Brandenburg-Preußen ein. Gleichzeitig entmachtete er die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung. Er legte damit den Grundstein für das preußische Beamtentum, das seit dem 18. Jahrhundert den Ruf besonderer Effizienz und Staatstreue genoss.

Dem Kurfürsten gelang es im Jahre 1657 im Vertrag von Wehlau, das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit zu lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674–1679) konnte das Land seine Machtstellung trotz ausbleibender Landgewinne weiter ausbauen. Friedrich Wilhelm hatte in seiner Amtszeit das zuvor vergleichsweise unbedeutende Brandenburg zum nach Österreich zweitmächtigsten Territorium im Reich gemacht. Damit war der Grundstein für das spätere Königreich gelegt.

Auf Betreiben Friedrich Wilhelms und seiner oranischen Gemahlin Luise Henriette trugen bedeutende niederländische Gelehrte, insbesondere von der Universität Leiden, zur Modernisierung des brandenburg-preußischen Staates bei. „Über den Leidener Philosophen Justus Lipsius kam es zu einer wirkungsvollen Berührung von Calvinismus und Neustoizismus, die mit ihrer Forderung nach aktivem Einsatz, harter Pflichterfüllung und innerer Disziplin von nun an zu Elementen des Beamtentums wurden, dessen Elite fast ausnahmslos in Holland ausgebildet wurde. In Leiden hatte auch Samuel von Pufendorf die Grundzüge naturrechtlichen Denkens von Hugo Grotius übernommen.“[4]

Königreich Preußen (1701–1918)

Erringung der Königswürde durch Friedrich I. (1701–1713)

Kurfürst Friedrich III. krönt sich selbst zum König Friedrich I. in Preußen, Königsberg 1701
Replikat der Krönungskrone von 1701

Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, Ranggleichheit mit zwei anderen Kurfürsten zu wahren, mit dem von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und dem von Braunschweig-Lüneburg, der Anwärter auf den englischen Thron war.

Da es innerhalb des Heiligen Römischen Reiches keine Krone außer der des Kaisers geben konnte, musste Kurfürst Friedrich III. die Königswürde für das Herzogtum Preußen anstreben, anstatt für den eigentlich wichtigeren Landesteil, die Mark Brandenburg. Kaiser Leopold I. stimmte schließlich zu, dass Friedrich für das nicht zum Reich gehörende Herzogtum Preußen den Königstitel erhalten solle. Kurfürst Friedrich III. krönte sich selbst am 18. Januar 1701 in Königsberg und wurde zu Friedrich I., König in Preußen.

Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war notwendig, weil die Bezeichnung „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da Ermland und westliches Preußen (Pommerellen) damals aber noch unter der Oberhoheit der polnischen Krone waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung Königreich Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.[5] Zentren des Hohenzollernstaates blieben die Hauptstadt Berlin und die Sommerresidenz Potsdam. Alle Königskrönungen fanden jedoch traditionsgemäß in Königsberg statt.

Friedrich I. überließ das politische Geschäft weitgehend dem sogenannten Drei-Grafen-Kabinett. Er selbst konzentrierte sich auf eine aufwändige Hofhaltung des Preußischen Hofs nach französischem Vorbild, die seinen Staat an den Rand des finanziellen Ruins brachte. Er finanzierte den Prunk am Hof u. a. dadurch, dass er preußische Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg vermietete. Als Friedrich I. am 25. Februar 1713 starb, hinterließ er einen Schuldenberg von zwanzig Millionen Talern.

Zentralisierung und Militarisierung unter Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)

Tabakskollegium Friedrich Wilhelms I. von Preußen (1736)

Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war nicht prunkliebend wie sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Folglich kürzte er die Ausgaben für die Hofhaltung auf ein Minimum. Alles, was dem höfischen Luxus diente, wurde entweder abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Alle Sparmaßnahmen des Königs zielten auf den Ausbau eines starken stehenden Heeres, in dem der König die Grundlage seiner Macht nach innen und außen sah. Diese Haltung brachte ihm den Beinamen „Soldatenkönig“ ein. Gleichwohl führte Friedrich Wilhelm I. nur einmal in seiner Amtszeit einen kurzen Feldzug im Großen Nordischen Krieg während der Belagerung Stralsunds. In dessen Folge gewann Preußen nicht nur einen Teil Vorpommerns, sondern dank des prestigeträchtigen Siegs über die Schweden auch an internationalem Ansehen.

Friedrich Wilhelm I. revolutionierte die Verwaltung unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums. Damit zentralisierte er das Land, das bisher noch immer territorial zersplittert war, und gab ihm eine einheitliche staatliche Organisation. Durch eine merkantilistische Wirtschaftspolitik,[6] die Förderung von Handel und Gewerbe sowie eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen zu verdoppeln. Um die nötigen Fachkräfte zu gewinnen, führte er die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an preußischen Universitäten, die ersten ihrer Art in Europa. Im Zuge einer intensiven Peuplierungspolitik ließ er Menschen aus ganz Europa in seinen dünnbesiedelten Provinzen ansiedeln.

Als Friedrich Wilhelm I. 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Mit ihm begann jedoch auch die Militarisierung Preußens, wenngleich deren Umfang und Auswirkungen umstritten sind.[7][8]

Aufstieg zur Großmacht unter Friedrich II. (1740–1786)

Preußens Gebietszuwächse unter Friedrich II., 1740–1786 (grün)
Friedrich II. begutachtet auf einer Inspektionsreise den Kartoffelanbau (Ölgemälde Der König überall von Robert Warthmüller, 1886)

Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später Friedrich der Große genannt – den Thron. Noch in seinem ersten Regierungsjahr ließ er die preußische Armee in das zu Österreich gehörende Schlesien einmarschieren, auf das er Anspruch erhob. Damit begann der preußisch-österreichische Dualismus, der Kampf der beiden führenden deutschen Mächte um die Vorherrschaft im Reich.

In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es, die neu gewonnene Provinz für Preußen zu sichern. Im dritten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), stand das mit Großbritannien verbündete Preußen einer Koalition aus Österreich, Frankreich, Russland und Sachsen gegenüber und geriet trotz großer militärischer Erfolge an den Rand des Zusammenbruchs. Vor der Niederlage wurde es nur durch das Versäumnis von Österreich und Russland, nach Friedrichs vernichtender Niederlage in der Schlacht bei Kunersdorf gemeinsam Berlin zu erobern („Mirakel des Hauses Brandenburg“), sowie durch den Tod der Zarin Elisabeth, bewahrt. Ihr Nachfolger, Zar Peter III., war ein Bewunderer Friedrichs und löste Russland aus der Allianz. Seine Gegner sahen sich dadurch gezwungen, sich mit Friedrich zu verständigen und gestanden ihm im Frieden von Hubertusburg den endgültigen Besitz Schlesiens zu. Preußen, dessen Armee nun als eine der besten Europas galt, war zur fünften Großmacht aufgestiegen.

Friedrich II. war ein Vertreter des aufgeklärten Absolutismus und verstand sich selbst als „ersten Diener des Staates“. So schaffte er die Folter ab, verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Unter seiner Regierung wurde der Landesausbau ebenso vorangetrieben wie die Peuplierung von zuvor weitgehend unbesiedelten Gebieten, etwa des Oder- und des Netzebruchs.

Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Teilung Polens.[9] Bei der ersten Teilung 1772 erwarb er Polnisch Preußen, das in Westpreußen eingegliedert wurde, den Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland, das zu Ostpreußen kam. Damit waren die hohenzollernschen Territorien Pommern und Ostpreußen nicht mehr durch polnisches Staatsgebiet voneinander getrennt. Außerdem gehörten nun alle preußischen Gebiete zum Hohenzollernstaat, so dass sich Friedrich nun König „von Preußen“ nennen konnte. Er starb am 17. August 1786 auf Schloss Sanssouci.

Stagnation und Ende des preußischen Feudalstaates (1786–1807)

Nach dem Tod Friedrichs II. bestieg sein Neffe Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) den preußischen Thron. Berlin wuchs in den 1790er Jahren zu einer ansehnlichen, vom Klassizismus geprägten Stadt heran. Hier, wie im ganzen Reich, nahm das erstarkende Bildungsbürgertum die Französische Revolution meist positiv auf. Seit 1794 galt in Preußen das Allgemeine Landrecht, ein umfassendes Gesetzeswerk, dessen Ausarbeitung schon unter Friedrich II. begonnen hatte.

In der Außenpolitik zwang Preußen Österreich 1790 durch ein Bündnis mit dem Osmanischen Reich zu einem Separatfrieden im Russisch-Österreichischen Türkenkrieg. Friedrich Wilhelm setzte die Teilungspolitik gegenüber Polen fort, so dass sich Preußen in der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) weitere Gebiete bis nach Warschau sichern konnte. Aus ihnen wurden die neuen Provinzen Südpreußen (1793), Neuostpreußen und Neuschlesien (beide 1795) gebildet. Die Bevölkerungszahl wuchs damit zunächst um 2,5 Millionen, jedoch gingen die Neuerwerbungen nach der Niederlage gegen Frankreich im Jahr 1806 wieder verloren.

Königin Luise von Mecklenburg-Strelitz (1776–1810), vom Volk verehrte Gemahlin Friedrich Wilhelms III. und Mutter Kaiser Wilhelms I.

Die französische Revolution bewirkte eine Annäherung zwischen Österreich und Preußen.[10] Obwohl die preußische Regierung die Revolution zu Beginn noch wohlwollend betrachtet hatte,[11] schloss sie am 7. Februar 1792 ein Verteidigungsbündnis mit Österreich. Wegen der Pillnitzer Deklaration zugunsten König Ludwigs XVI. erklärte Frankreich beiden Ländern am 20. April 1792 den Krieg. Im Ersten Koalitionskrieg folgte auf den anfänglichen raschen Vormarsch nach der Kanonade von Valmy der Rückzug der preußischen und österreichischen Truppen aus Frankreich. Anschließend stießen französische Revolutionstruppen bis zum Rhein vor. Nach dem Frieden von Basel 1795 schied Preußen für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II. Ihm folgte sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) auf den Thron.

Zwischen 1795 und 1806 profitierte Preußen von einer Außenpolitik, die Frankreich favorisierte. Mit dessen Unterstützung wurde es faktisch zur Vormacht Norddeutschlands. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhielt das Land für Verluste auf dem linken Rheinufer einen Großteil des Hochstifts Münster, die Bistümer Hildesheim und Paderborn sowie weitere Gebiete als Entschädigung. Dadurch wuchs sein Territorium um etwa 3 und seine Bevölkerungszahl um rund 5 Prozent. Zudem besetzte Preußen kurzfristig das mit Großbritannien verbundene Kurfürstentum Hannover.

Preußischer Reststaat nach dem Frieden von Tilsit 1807 (braun)

Als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, kam es erneut zum Krieg. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I., die den Untergang des bisherigen altpreußischen Staates bedeutete. Im Frieden von Tilsit verlor Preußen 1807 etwa die Hälfte seines Territoriums: alle Gebiete westlich der Elbe sowie die Zugewinne aus der zweiten und dritten polnischen Teilung. Zudem musste das Land eine französische Besatzung hinnehmen, die fremden Truppen versorgen und hohe Kontributionszahlungen an Frankreich leisten. Preußen verlor faktisch seine Großmachtstellung und war nach Größe und Funktion nur noch ein Pufferstaat zwischen Frankreich und Russland.

Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)

Preußische Landwehrkavallerie in den Befreiungskriegen

Die als untragbar empfundenen Bedingungen des Tilsiter Friedens bewirkten aber auch eine Erneuerung des Staates. Die grundlegenden Reformen, die nach 1807 in Angriff genommen wurden, zielten innenpolitisch darauf ab, die Zustände, die zur Niederlage von 1806 geführt hatten, zu verändern und außenpolitisch darauf, die französische Hegemonie abzuschütteln. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Staatswesen modernisiert. So wurde 1807 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben, 1808 die kommunale Selbstverwaltung eingeführt und 1810 die Gewerbefreiheit gewährt. Der aus Rom zurückberufene Gesandte Wilhelm von Humboldt gestaltete das Bildungswesen neu und gründete 1809 die erste Berliner Universität, die heute seinen Namen trägt.[12] Die Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.[13]

An Napoleons Russlandfeldzug von 1812 nahm Preußen als Verbündeter Frankreichs teil. Nach der Niederlage der „Grande Armee“ schloss der preußische Generalleutnant Graf Yorck jedoch bereits am 30. Dezember 1812 die Konvention von Tauroggen mit dem General der russischen Armee Hans von Diebitsch. Sie sah einen Waffenstillstand vor und besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen sollte. Yorck handelte aus eigener Initiative, ohne Befehl seines Königs, der noch mehrere Monate zwischen der erzwungenen Bündnistreue zu Frankreich und einer russlandfreundlichen Politik schwankte. Die Konvention von Tauroggen wurde in Preußen als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden. Schließlich rang sich auch Friedrich Wilhelm zu einem Politikwechsel durch. Als er am 20. März 1813 in der Schlesischen privilegierten Zeitung mit seinem Aufruf „An Mein Volk“, der auf den 17. März datiert war, zum Befreiungskampf aufrief, standen 300.000 preußische Soldaten (6 % der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer des bevorstehenden Krieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Preußische Truppen unter Blücher und Gneisenau trugen in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813, beim Vorstoß der Alliierten nach Paris in der Frühjahrskampagne 1814 und in der Schlacht bei Waterloo 1815 entscheidend zum Sieg über Napoleon bei.

Von der Restauration bis zur Märzrevolution (1815–1848)

Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 (dunkelblau)
Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen in Berlin, 18. März 1848
Gewaltsame Auflösung der preußischen Nationalversammlung

Auf dem Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen den Großteil seines seit 1807 bestehenden Staatsgebietes zurück. Neu hinzu kamen der Rest Schwedisch-Pommerns und der nördliche Teil des Königreichs Sachsen. Außerdem gewann Preußen beträchtliche Gebiete im Westen hinzu, die es unter Vereinigung mit früherem westlichem Staatsgebiet bald zur Provinz Westfalen und zur Rheinprovinz zusammenfasste. In den neuen Provinzen im Westen entstanden in Koblenz, Köln und Minden mächtige Festungen, gebaut nach neupreußischer Befestigungsmanier, zur Sicherung der preußischen Vormachtstellung. Preußen erhielt zwar die früher polnische, 1807 zum Herzogtum Warschau gekommene Provinz Posen zurück, verlor jedoch Gebiete der zweiten und der dritten polnischen Teilung an Russland. Der preußische Staat bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Preußen wurde Mitglied des Deutschen Bundes.

Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nicht ein.[14] Anders als in den meisten übrigen deutschen Staaten wurde in Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen. Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich Provinziallandtage einberufen. Das Gesetz vom 5. Juni 1823 gewährte ihnen ein Mitspracherecht. Es herrschten daher Zustände wie in einem Ständestaat, weil außer dem einflussreichen Adel in den Provinzen die Städte eine Selbstverwaltung besaßen, wenn auch eine gewisse Staatsaufsicht bestand.[15]

Die königliche Regierung glaubte so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und demokratischen Mitwirkungsrechten verhindern zu können.[16] Dem Ziel, die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren des Russischen Reiches und dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.

Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch starke ökonomische Zwänge entgegen.[17] Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, den es 1834 mitbegegründet hatte.[18]

Durch den Erfolg des Zollvereins setzten immer mehr Befürworter der deutschen Einigung ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Die preußische Regierung jedoch wollte sich nicht für die politische Einigung Deutschlands engagieren.

Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.

Der große Finanzbedarf für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn erforderte jedoch die Bewilligung von Etatmitteln aller Provinzen. Deswegen wurde im Frühjahr 1847 schließlich der Vereinigte Landtag einberufen. Der König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansah und dass er keine Verfassungsfragen erörtert sehen wollte. Da die Mehrheit des Landtags aber von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen stand damit schon vor dem Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.

Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen, die vom 22. Mai bis in den September 1848 in der Sing-Akademie zu Berlin tagte.

Der preußischen Nationalversammlung war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Nationalversammlung stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der Charte Waldeck einen eigenen Entwurf aus. Auch durch die Verfassungspolitik der preußischen Nationalversammlung kam es zur Gegenrevolution: der Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer oktroyierten (verordneten) Verfassung seitens der Staatsspitze. Diese oktroyierte Verfassung behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Vor allem das eingeführte Dreiklassenwahlrecht prägte die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend.

Die Mehrheit der Frankfurter Nationalversammlung setzte sich für einen großdeutschen Nationalstaat ein, der die bisher zum Deutschen Bund gehörigen Teile des Kaisertums Österreichs einschließen sollte. Die Habsburgermonarchie lehnte dies jedoch ab, unter anderem, weil sie ihre bundeszugehörigen nicht von den übrigen Gebieten trennen wollte. Daher entschied sich das Parlament schließlich für die sogenannte kleindeutsche Lösung, d. h. für eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, da Friedrich Wilhelm IV. Kaiserkrone und Reichsverfassung ablehnte. Anschließend ließ er die Revolution vom preußischen Militär niederschlagen.

Von der Revolution zur Bundesgründung (1849–1866)

Rundgemälde von Europa im August MDCCCXLIX, politische Karikatur von Ferdinand Schröder in den Düsseldorfer Monatheften, 1849: Preußen, personifiziert als Militär mit Pickelhaube, „kehrt“ mit einem Reisigbesen die in die Schweiz fliehenden Teilnehmer der Deutschen Revolution aus Deutschland hinaus. Den Ort der Frankfurter Nationalversammlung markiert eine Vogelscheuche mit ausgefranstem schwarz-rot-goldenem Banner.

Noch während der Niederschlagung der Revolution unternahm Preußen einen erneuten Einigungsversuch, allerdings mit einem konservativeren Verfassungsentwurf und einer engeren Zusammenarbeit mit den Mittelstaaten. Unterdessen versuchte Österreich, ein Großösterreich durchzusetzen. Nachdem die politisch-diplomatische Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Großmächten in der Herbstkrise 1850 beinahe zum Krieg geführt hatte, gab Preußen seine Erfurter Union endgültig auf. Der Deutsche Bund wurde fast unverändert wiederhergestellt.[19]

Während der Reaktionsära arbeiteten Preußen und Österreich wieder eng zusammen, um demokratische und nationale Bewegungen niederzuhalten; die Gleichberechtigung wurde Preußen aber verweigert.[20] Ansätze einer politischen Liberalisierung zeigten sich erst wieder in der sogenannten Neuen Ära. König Wilhelm I. bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König seine Abdankung in Erwägung zog.

Als letzten Ausweg entschloss sich Wilhelm 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang in der Konfliktsperiode gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt. Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, verfolgte Bismarck eine offensive Politik, die zu den drei Einigungskriegen führte.

Mit der sogenannten Novemberverfassung von 1863 versuchte die dänische Regierung – entgegen den Bestimmungen des Londoner Protokolls von 1852 – das Herzogtum Schleswig unter Ausschluss Holsteins stärker an das eigentliche Königreich Dänemark zu binden. Dies löste 1864 den Deutsch-Dänischen Krieg aus, den Preußen und Österreich im Namen des Deutschen Bundes gemeinsam führten. Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone im Frieden von Wien auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet.

Preußen mit seinen Gebietsgewinnen aus dem Deutschen Krieg von 1866 (dunkelblau) in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1871

Bald nach Ende des Krieges mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Die tiefere Ursache des Konflikts war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Preußen legte 1866 einen Bundesreformplan vor, der die 1848 gescheiterte die kleindeutsche Lösung der deutschen Frage wieder aufgriff. Dem stellten sich Österreich fast alle anderen deutschen Staaten entgegen. Auf Seiten Preußens traten nur einige norddeutsche und thüringische Kleinstaaten in den Krieg ein. Allerdings wurde es von außen durch das Königreich Italien unterstützt, das österreichische Kräfte band, etwa in der Schlacht bei Custozza und in der Seeschlacht von Lissa.

Im Deutschen Krieg errang Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte Preußen seine Forderungen durchsetzen: Österreich musste die Auflösung des Deutschen Bundes und das „engere Bundesverhältnis“ anerkennen, das Preußen mit den deutschen Staaten nördlich der Mainlinie einging. Durch umfangreiche Annexionen verleibte sich Preußen mehrere Mitgliedstaaten des aufgelösten Deutschen Bundes ein, darunter das Königreich Hannover. Unterdessen blieb Österreich auf Drängen Bismarcks und gegen den Widerstand König Wilhelms territorial unangetastet, was die spätere Annäherung zwischen ihm und dem Deutschen Reich erleichterte.

Norddeutscher Bund und Reichsgründung (1866–1871)

Infolge des Deutschen Krieges vergrößerte Preußen seine Macht erheblich. Zunächst schloss es mit seinen Verbündeten am 18. August 1866 ein Verteidigungsbündnis, das die Gründung des Norddeutschen Bundes vorbereitete. Die Verfassung dieses Bundesstaats, die am 1. Juli 1867 i Kraft trat, wies das Bundespräsidium, also die Funktion des Staatsoberhaupts, dem König von Preußen zu.

Mit den Annexionen vom Oktober 1866 hatte sich Preußen die bereits im Krieg besetzen Gebiete offiziell einverleibt: das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau, die Freie Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holstein. Fast ganz Norddeutschland bildete von da an ein geschlossenes preußisches Staatsgebiet. Darüber hinaus ging Preußen sogenannte Schutz- und Trutzbündnisse mit den ehemals gegnerischen süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden ein. Davon ausgenommen waren nur Österreich und Liechtenstein.

Im Inneren beendete Bismarck den seit 1862 schwelenden preußischen Verfassungskonflikt durch das Indemnitätsgesetz. Es billigte dem preußischen Landtag nachträglich das Budgetbewilligungsrecht, Bismarck dagegen Straflosigkeit für sein nicht verfassungskonformes Regierungshandeln zu. Die rechten Liberalen, die späteren Nationalliberalen, unterstützten die Vorlage des Gesetzes und arbeiteten eng mit Bismarck zusammen. Die linken Liberalen verblieben in der Opposition. Ebenso spalteten sich die Konservativen an der Frage, ob man Bismarck und seine Politik unterstützen sollte.

Anteil der deutschen Muttersprache unter der Bevölkerung nach den Volkszählungen von 1905 und 1910

Preußens Politik gegenüber Österreich war nur möglich gewesen, weil Frankreich neutral blieb. Daher hatte Bismarck Napoleon III. mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, dazu gebracht, diese Politik zu dulden. Nun sah sich Frankreich jedoch einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollte. Im Jahr 1870 eskalierte der Streit um die spanische Thronkandidatur des katholischen Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen. Frankreich erklärte Preußen den Krieg. Die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt traten an der Seite des Norddeutschen Bundes in den Krieg ein.

Nach dem raschen deutschen Sieg im Deutsch-Französischen Krieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland sahen sich nun auch die süddeutschen Staaten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Daraufhin erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 1871 die Gründung des Deutschen Reiches in der kleindeutschen Version, die schon von der Nationalversammlung 1848/49 als Einigungsmodell vorgesehen worden war. Die Verfassung des Deutschen Reichs sah wie die vorhergehenden des Norddeutschen Bundes den König von Preußen als Staatsoberhaupt vor. Wilhelm I. akzeptierte den von ihm ungeliebten Titel Deutscher Kaiser bei einer feierlichen Proklamation im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles am 18. Januar, dem Krönungstag der preußischen Könige. Darum wurde später dieser Tag und nicht der 1. Januar als Reichsgründungstag begangen.

Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)

Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) blieben deutsche und preußische Politik stets aufs engste miteinander verknüpft; denn der König von Preußen war zugleich Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident – bis auf die kurzen Amtszeiten von Botho zu Eulenburg und Albrecht von Roon – immer auch Reichskanzler.

Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, um den Einfluss des Katholizismus zurückzudrängen. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden.[21] In den mehrheitlich von Polen bewohnten östlichen Landesteilen Preußens ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher.

Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Dies änderte sich erst im Verlauf des Ersten Weltkriegs, als sowohl der Kaiser als auch die Reichsregierung die Richtlinienkompetenz weitgehend der Obersten Heeresleitung unter den Generälen Hindenburg und Ludendorff überließen. Die Siegermächte sahen im Kaiser jedoch einen der Hauptverantwortlichen für den Kriegsausbruch. In mehreren Antwortnoten auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch vom Oktober 1918 drangen sie verklausuliert auf seine Abdankung. Wilhelm II. erwog zunächst, nur als Deutscher Kaiser, nicht aber als König von Preußen abzudanken. Aufgrund seines Zögerns verschärfte sich die revolutionäre Lage in Berlin. Um sie zu entschärfen, gab Reichskanzler Max von Baden am 9. November den Verzicht des Kaisers auf beide Kronen ohne dessen Zustimmung bekannt. Damit endete de facto die Monarchie in Preußen und Deutschland. Am 28. November dankte Wilhelm II. vom niederländischen Exil aus auch formell ab. Die preußische Königskrone befindet sich heute auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen.

Freistaat Preußen in der Weimarer Republik (1918–1933)

Flagge des Freistaates Preußen
Preußen nach dem Ersten Weltkrieg (dunkelblau)
Otto Braun, der sozialdemokratische Ministerpräsident des Freistaates Preußen von 1921 bis 1932

Preußen wurde mit dem Ende des Kaiserreichs zum eigenständigen Freistaat innerhalb des Reichsverbands proklamiert und erhielt 1920 eine demokratische Verfassung. Im Rahmen einer Reichsreform-Debatte wurde ab 1919 diskutiert, die weiterhin bestehende Dominanz Preußens durch eine Neugliederung der Länder des Deutschen Reichs abzubauen. Verschiedene Reformvorschläge, etwa die 1928 vorgestellte Reichsland-Lösung, scheiterten.

Die im Versailler Vertrag festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem Deutsch-Französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen und Teile der bayerischen Pfalz – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der Gebiete von Westpreußen und Posen, die Preußen im Rahmen der Teilungen Polens erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds und das Memelland kam unter Alliierte Verwaltung. Wie schon vor den polnischen Teilungen war Ostpreußen von den übrigen Landesteilen durch polnisches Gebiet getrennt. Vom Reichsgebiet aus war es per Schiff – mit dem Seedienst Ostpreußen –, auf dem Luftweg oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreichbar. Auch das nun für 15 Jahre vom Völkerbund verwaltete Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.

Einen preußischen Gebietszuwachs in der Zeit der Weimarer Republik stellt die Angliederung des Freistaats Waldeck dar. Dieser Kleinstaat hatte bereits 1868 durch einen Akzessionsvertrag einen Teil seiner Hoheitsrechte an Preußen verloren. Nach einer Volksabstimmung kam 1921 zunächst der Waldecker Kreis Pyrmont zur preußischen Provinz Hannover. Die Kündigung des Akzessionsvertrages durch Preußen fünf Jahre später führte zu großen Finanzproblemen im verbliebenen Teil Waldecks, der daraufhin im Jahr 1929 schließlich in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert wurde.

Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs, war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen bis 1932 nicht gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren.[22] Dazu gehörte das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung so lange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine positive Mehrheit bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammenarbeiten wollten.

Auch die Landtagswahl vom 24. April 1932 brachte keine positive Mehrheit zustande, da die radikalen Parteien KPD und NSDAP zusammen mehr Mandate erhielten als alle übrigen Parteien zusammen. Weil im Parlament keine regierungsfähige Koalition zustande kam, blieb die Regierung Braun weiter geschäftsführend im Amt. Dies nutze Reichskanzler Franz von Papen zum „Preußenschlag“. Mit diesem schon länger vorbereiteten Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm Papen als Reichskommissar selbst die Macht in Preußen, das bis dahin „zu einem gewissen Grad […] seiner Rolle als Bollwerk der Weimarer Demokratie gerecht werden“ konnte.[23] Die Absetzung der wichtigsten demokratisch gesinnten Landesregierung[24] erleichterte entscheidend die Machtübernahme Adolf Hitlers ein halbes Jahr später. Den Nationalsozialisten standen dadurch von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor allem der Polizeiapparat – zur Verfügung.

Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933
Jahr 1919 1921 1924 1928 1932 1933
Partei % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze % Sitze
SPD 36,4 145 25,9 109 24,9 114 29,0 137 21,2 94 16,6 80
Zentrum 22,3 94 17,9 76 17,6 81 15,2 71 15,3 67 14,1 68
DDP/DStP 16,2 65 5,9 26 5,9 27 4,4 21 1,5 2 0,7 3
DNVP 11,2 48 18,0 76 23,7 109 17,4 82 6,9 31 8,9 43
USPD 7,4 24 6,4 27        
DVP 5,7 23 14,0 59 9,8 45 8,5 40 1,5 7 1,0 3
DHP 0,5 2 2,4 11 1,4 6 1,0 4 0,3 1 0,2 2
SHBLD 0,4 1          
KPD   7,5 31 9,6 44 11,9 56 12,3 57 13,2 63
WP   1,2 4 2,4 11 4,5 21    
Polen   0,4 2 0,4 2      
NSFP     2,5 11      
NSDAP       1,8 6 36,3 162 43,2 211
CNBL       1,5 8    
VRP       1,2 2    
DVFP       1,1 2    
CSVD         1,2 2 0,9 3
An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen.

Nationalsozialismus (1933–1945)

Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde Hermann Göring Reichskommissar für das preußische Innenministerium. Damit stand den Nationalsozialisten bei ihrer Machtübernahme die Exekutivgewalt der preußischen Landesregierung zur Verfügung. Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der sogenannte Tag von Potsdam statt. Dabei wurde der am 5. März neugewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierten, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die bürgerlichen Parteien im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, was zwei Tage später gelang.

Seit 1933 schuf die Reichsregierung durch Gleichschaltungsgesetze den nationalsozialistischen Einheitsstaat. Das Reichsstatthaltergesetz vom 7. April 1933 und das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Alle Landesregierungen wurden der Kontrolle durch Reichsstatthalter unterstellt. Eine Ausnahme davon bildete Preußen, wo laut Gesetz der Reichskanzler selbst die „Rechte des Reichsstatthalters“ wahrnehmen sollte. Die Ausübung dieser Rechte übertrug Hitler aber bereits am 10. April 1933 per Erlass dem preußischen Ministerpräsidenten Göring. Parallel dazu gewannen die (Partei-)Gaue zunehmend an Bedeutung für die Umsetzung der nationalen Politik auf regionaler Ebene. Die Gauleiter wurden von Hitler in seiner Eigenschaft als Führer der NSDAP ernannt. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig.

Die räumliche Ausdehnung Preußens veränderte sich zwischen 1933 und 1945 kaum. Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch kleinere Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 unter anderem um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert. Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.

Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Mit der anschließenden Besetzung des Sonderbereichs Mürwik am 23. Mai war auch die preußische Provinz Schleswig-Holstein gänzlich besetzt und die im Sonderbereich befindliche letzte Reichsregierung wurde verhaftet.

Das Ende Preußens (1945–1947)

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft war Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt und seine Ostgebiete jenseits der neu errichteten Oder-Neiße-Grenze Polen und der Sowjetunion eingegliedert. Damit hörte der Staat Preußen 1945 de facto auf zu bestehen.[25] De jure existierte er noch bis zu seiner formellen Auflösung durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947. In ihm stellte der Alliierte Kontrollrat fest:[26]

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erlässt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel 1

Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“

Alliierter Kontrollrat am 25. Februar 1947

Schon vor Erlass dieses Gesetzes waren in den westlichen Besatzungszonen auf bis dahin preußischem Gebiet flächendeckend Länder gebildet worden. Nach dem Kontrollratsbeschluss schritt die Auflösung Preußens auch in der sowjetischen Besatzungszone fort: Die bis dahin nur noch als Verwaltungseinheiten existierenden Provinzen Sachsen(-Anhalt) und Brandenburg wurden in Länder umgewandelt, und der Zusatz „Vorpommern“ wurde aus dem Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 1947 entfernt, so dass im amtlichen Sprachgebrauch z. B. Greifswalder „Mecklenburger“ genannt wurden. Auf dieselbe Weise wurden Bewohner der vormals niederschlesischen Oberlausitz zu „Sachsen“. Zugleich galt in der SBZ und später in der DDR die Benutzung der Begriffe „Pommern“ und „Schlesien“ für die deutsch gebliebenen Teile dieser ehemaligen preußischen Provinzen offiziell als unerwünscht.

Weiterführung preußischer Traditionen

Die deutschen Länder auf dem früheren Staatsgebiet des Freistaats Preußen sind in rechtlicher, insbesondere staats- und völkerrechtlicher Hinsicht Nachfolgestaaten Preußens. So ist zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen an das Konkordat gebunden, das der Freistaat Preußen mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen hat.[27][28]

Trotz seiner Auflösung im Jahre 1947 blieben viele Aspekte Preußens bis heute im Alltagsleben, in der Kultur oder im Sport und selbst in Namensbezeichnungen erhalten.

Im Bund

In den Ländern

In den Kirchen

In Kultur und Bildung

Im Sport

In Orts- und anderen Namen

In den Chilenischen Streitkräften

Chilenische Präsidentengarde (Grenadiere zu Pferd) in ihren seit 2011 erneut verwendeten klassischen preußischen Dragoneruniformen
  • Die Streitkräfte Chiles übernahmen zahlreiche preußische Militärtraditionen, nachdem sie nach dem Salpeterkrieg deutsche Militärberater ins Land geholt hatten. Der bedeutendste Reformer der chilenischen Armee war der sächsische Hauptmann Emil Körner, der die Militärmission seit 1885 leitete und ab 1900 bis zu seiner Pensionierung zehn Jahre lang als Oberbefehlshaber des chilenischen Heeres amtierte. Der Umbau der chilenischen Armee nach deutschem Vorbild wird „Prussianisierung“ (span.: prusianización) genannt. Zu den auffälligsten Zeichen gehören die 1903 eingeführte und bis heute gepflegte Uniformierung von Heer und Marine sehr eng nach preußischem Modell mit Pickelhaube und Krätzchen, das komplett übernommene preußische Exerzierreglement mit Stechschritt und Paradebusch sowie etliche ins Spanische übersetzte militärische Lieder und Märsche der Armeemarschsammlung.[32]

Im Wortschatz

  • Das Pigment Berliner Blau ist auch als Preußisch Blau bekannt.
  • Die englische Bezeichnung für die Fichte, spruce, wird auf das polnische z Prus („aus Preußen“) zurückgeführt.

Merkmale

Stammwappen der Hohenzollern

Besonderheiten des preußischen Staatswesens

Die Staatswerdung Preußens unterscheidet sich deutlich von der anderer europäischer Mächte wie Frankreich oder England. Das Königreich, das 1701 entstand, war kein Produkt einer gewachsenen Kultur oder Konsequenz der geschichtlichen Entwicklung eines Volkes. Da seine Gebiete weit verstreut lagen, fehlte ein weiterer wichtiger Anreiz für einen natürlichen Staatsbildungsprozess, nämlich die Organisation und Zusammenfassung (Synergie) geografisch zusammenhängender Gebiete. So war der preußische Staat ausschließlich Ausdruck des Machtwillens seiner Eliten.[33]

In anderen historisch gewachsenen Staaten, so eine These, passten sich diese den Bedürfnissen der Gesellschaft an. In Preußen dagegen, wo die Voraussetzungen für eine Staatswerdung vollkommen fehlten, habe der Staat die Gesellschaft nach seinen Bedürfnissen geformt. So entstand ein gut organisierter Verwaltungs- und Herrschaftsapparat, der durch seine Machtfülle und Organisationsfähigkeit seinen Nachbarn für einige Jahrhunderte überlegen war und damit den Erfolg dieses „Preußischen Staatsmodells“ begründete. Im Norddeutschen Bund (ab dem 1. Juli 1867) und dann im Deutschen Kaiserreich (ab dem 1. Januar 1871) wirkte die preußische Verwaltung in den Bundesstaat hinein. Die enge Verbindung der Reichsbehörden mit den preußischen führte umgekehrt aber auch zu einer „Verreichlichung“ Preußens.[34] Ernst Rudolf Huber resümiert:

„Die Entwicklung des Reichs zu einem wirklichen Staat hing entscheidend davon ab, daß es einen Beamtenkörper gewann, der nicht nur durch technische Tüchtigkeit, sondern durch die Fähigkeit zur politischen Integration des Reichs ausgezeichnet war. […] Im Dienst der in schneller Folge entstehenden zentralen Reichsämter […] entwickelte sich ein dem Reich unmittelbar eingefügter Beamtenkörper, der in seiner Pflichttreue und seinem Leistungsvermögen dem vielgerühmten preußischen Beamtentum gleichkam, an Aufgeschlossenheit für die Verwaltungsaufgaben und für Verfassungsprobleme der modernen Zeit das preußische Beamtentum aber noch übertraf.“

Die Bundesbeamten und dann die Reichsbeamten kamen vor allem aus dem preußischen Beamten- und Richterstand. Eigene Ausbildungsgänge für Bund bzw. Reich gab es noch nicht. Bei aller Treue zum Reich und zum Kaiser, so Huber, habe es ein kritisches Bewusstsein gegeben.[35]

Protestantischer Liberalismus

Seit der Reformation hatte Preußen eine überwiegend evangelische Bevölkerung. Im Vergleich zu stärker vom Katholizismus geprägten Nachbarstaaten galt Preußen in Fragen der Religionsausübung als verhältnismäßig ‚liberal‘. Letzteres traf insbesondere auf die Regierungszeiten Friedrich Wilhelms I., welcher die Salzburger Exulanten, protestantische Glaubensflüchtlinge, in Preußen ansiedelte, und Friedrichs des Großen zu, der die Auffassung vertrat, jeder Bürger sollte die Möglichkeit haben, „nach seiner eigenen Fasson selig zu werden“. In Nachbarstaaten verfolgte religiöse Minderheiten suchten in Preußen Schutz, andere Minderheiten blieben hier unbehelligt. Während der Volkszählung am Ende des Jahres 1840 wurden in Preußen 194.558 Juden[36] gezählt.[37]

„Preußischer Geist“

Das preußische Staatsmodell stützte sich auf eine besondere Form der Ethik, die gemeinhin als preußischer Geist zusammengefasst wird und in die Legendenbildung eingegangen ist.[38] So verbindet man mit Preußen auf der einen Seite die Stereotype der von protestantischen Werten geprägten preußischen Tugenden wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Das gegenteilige Stereotyp verweist auf Militarismus, Autoritarismus, aggressiven Imperialismus und auf eine grundsätzlich demokratiefeindliche und reaktionäre Politik. Dabei hat Preußen weniger Kriege geführt als etwa Frankreich und England.[39] Das von preußischen Historikern im 19. Jahrhundert geschaffene deterministische Geschichtsbild, Preußen habe eine historische Mission in Deutschland und der Welt, wurde bereits im 19. Jahrhundert als Borussianismus verurteilt.

Christopher Clark stellt für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts fest, dass in England und Wales jährlich etwa sechzehnmal so viele Menschen hingerichtet wurden wie im vergleichbar großen Preußen. Wurde in Preußen die Todesstrafe fast nur gegen Mörder verhängt, so gab es diese Strafe in England auch für zum Teil geringfügige Eigentumsdelikte. „Die Briten tolerierten staatliche Gewalt in einem Maße, wie sie in Preußen undenkbar gewesen wäre.“ Das Elend der Armen in Preußen in den 1840er-Jahren bleibe auch zurück hinter der irischen Hungerkatastrophe unter britischer Herrschaft. „Wären die Polen in Preußen von einer vergleichbaren Hungersnot dahingerafft worden, würden wir darin heute vielleicht Vorboten der Naziherrschaft nach 1939 sehen.“[40]

Das heutige Bild Preußens in der Geschichtswissenschaft ist weitaus differenzierter als beide Stereotype. Das letztere, das militaristische, erschien jedoch als notwendiger Gründungsmythos der Bundesrepublik Deutschland. Historiker verweisen auf die Vielschichtigkeit und lange historische Entwicklung dieses Staates.

„[Preußen und der Nationalsozialismus stehen] in einem absoluten Gegensatz. Preußen steht für die Hoheit des Staats, für die Idee, dass der Staat die gesamten Interessen der Zivilgesellschaft in sich aufnimmt. Für die Nazis war das unvorstellbar, sie wollten ein völkisches Gebilde an die Stelle des Staats setzen. […] Die Sonderweg-These war fruchtbar, weil sich die klügsten Geister damit auseinandergesetzt haben. Und sie erfüllte einen volkspädagogischen Zweck, denn sie ermöglichte es, verschiedene Problemkomplexe wie Militarismus, Gehorsamskult, Autoritätsgläubigkeit über den Begriff Preußen zusammen mit dem Nationalsozialismus in einen Topf zu werfen. Das hat die Entstehung einer liberalen Bundesrepublik erleichtert. Aber jetzt ist es Zeit, andere Fragen zu stellen und Raum zu schaffen für neue Sichtweisen.“

Christopher Clark: Der-Spiegel-Interview am 21. August 2007[41]

Staatssymbole

Die Landesfarben Preußens, Schwarz und Weiß, sind schon im Stammwappen der Hohenzollern enthalten. Das Wappentier Preußens ist der schwarze Preußische Adler. Der Wappenspruch lautet seit der Reformation Suum cuique – „Jedem das Seine“.[42] Das Preußenlied galt zeitweilig als inoffizielle Nationalhymne Preußens.

Siehe auch

Quelleneditionen und ältere Darstellungen

  • Acta Borussica.
  • Allgemeines Archiv für die Geschichtskunde des Preußischen Staates. (Leopold v. Ledebur, Hrsg.). Erster Band, Mittler, Berlin/Posen/Bromberg 1830, 390 Seiten.
  • Alexander Miruss: Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie. Herbig, Berlin 1833 (Digitalisat)
  • Theodor Hirsch, Friedrich August Voßberg: Caspar Weinreich’s Danziger Chronik. Ein Beitrag zur Geschichte Danzigs, der Lande Preussen und Polen, des Hansabundes und der nordischen Reiche. Berlin 1855 (Digitalisat).
  • Albert Ludwig Ewald: Die Eroberung Preußens durch die Deutschen (vier Bände; 1872 bis 1886)
    • Band 1: Berufung und Gründung. Halle 1872 (books.google.de)
    • Band 2: Die erste Erhebung der Preußen und die Kämpfe mit Swantopolk. Halle 1875 (books.google.de)
    • Band 3: Die Eroberung des Samlandes, des östlichen Natangens, östlichen Bartens und Galindens. Halle 1884 (Nachdruck, eingeschränkte Vorschau).
    • Band 4: Die große Erhebung der Preußen und die Eroberung der östlichen Landschaften. Mit einer Orientierungskarte. Halle 1886.
  • Max Toeppen: Historisch-komparative Geographie von Preußen. Gotha 1858, 398 Seiten.
  • Scriptores rerum Prussicarum – Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit. (Theodor Hirsch, Max Toeppen und Ernst Strehlke, Hrsg.), mit deutschsprachigen Anmerkungen, fünf Bände (1861–1874), Band 1, Band 2, Bend 3.
  • Die preußische Landesgesetzgebung – Sammlung von Textausgaben. (Max Apt, Hrsg.). Buchhandlung des Waisenhauses, Halle/S. u. Berlin 1933–1935. Etwa 14 Bände (mit Nachträgen).

Literatur

  • Hans Bentzien: Unterm roten und schwarzen Adler. Geschichte Brandenburg-Preußens für jedermann. Verlag Volk & Welt, Berlin 1992, ISBN 978-3-353-00897-8.
  • Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Verlagsgruppe Athenäum, Hain, Scriptor, Hanstein, Königstein/Taunus 1980, ISBN 3-445-02062-0.
  • Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, hrsg. im Auftrag der Historischen Kommission zu Berlin:
    • Band 1: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Das 17. und 18. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2009, ISBN 978-3-11-014091-0.
    • Band 2: Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/ New York 1992, ISBN 3-11-008322-1.
    • Band 3: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Berlin / New York 2000, ISBN 3-11-014092-6.
  • Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947. bpb 2007, ISBN 978-3-89331-786-8.
  • Felix Eberty: Geschichte des preußischen Staats. 7 Bände. Breslau 1867–1873.
  • Heinrich Gerlach: Nur der Name blieb. Glanz und Untergang der alten Preußen. Econ, Düsseldorf/Wien 1978, ISBN 3-430-13183-9.
  • Oswald Hauser (Hrsg.): Preußen, Europa und das Reich (= Neue Forschungen zur brandenburg-preußischen Geschichte. Band 7). Böhlau, Köln/Wien 1987, ISBN 3-412-05186-1.
  • Gerd Heinrich: Geschichte Preußens. Staat und Dynastie. Propyläen, Frankfurt u. a. 1981, ISBN 3-549-07620-7.
  • Klaus Herdepe: Die Preußische Verfassungsfrage 1848. ars et unitas, Neuried 2003 (Deutsche Universitätsedition, Band 22), ISBN 3-936117-22-5.
  • Otto Hintze: Die Hohenzollern und ihr Werk – Fünfhundert Jahre vaterländischer Geschichte (1415–1915). Verlag Paul Parey, Berlin 1915. (Reprint der Originalausgabe: Hamburg/Berlin 1987, ISBN 3-490-33515-5)
  • Reinhart Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848. Klett-Cotta, Stuttgart 1987, ISBN 3-608-95483-X.
  • Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens. Von den Anfängen bis 1947. Piper, München 2006, ISBN 3-492-24355-X.
  • Uwe A. Oster: Preußen. Geschichte eines Königreichs. Piper, München 2010, ISBN 978-3-492-05191-0.
  • Preußen. Versuch einer Bilanz. Fünfbändiger Katalog zur gleichnamigen Ausstellung der Berliner Festspiele vom 15. August – 15. November 1981 im Gropius-Bau in Berlin, Rowohlt, Reinbek 1981.
    • Band 1 Preußen. Versuch einer Bilanz. Hrsg. von Gottfried Korff. 1981, ISBN 3-499-34001-1.
    • Band 2 Preußen. Beiträge zu einer politischen Kultur. Hrsg. von Manfred Schlenke. 1981, ISBN 3-499-34002-X.
    • Band 3 Preußen. Zur Sozialgeschichte eines Staates. Bearb. von Peter Brandt. 1981, ISBN 3-499-34003-8.
    • Band 4 Preußen. Dein Spree-Athen. Beiträge zu Literatur, Theater und Musik in Berlin. Hrsg. von Hellmut Kühn. 1981, ISBN 3-499-34004-6.
    • Band 5 Preußen im Film. Eine Retrospektive der Stiftung Deutsche Kinemathek. Hrsg. von Axel Marquardt und Heinz Rathsack. 1981, ISBN 3-499-34005-4.
  • Julius H. Schoeps: Preußen, Geschichte eines Mythos. 2. erw. Auflage, Bebra Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-89809-030-2.
  • Eberhard Straub: Eine kleine Geschichte Preußens. Siedler, Berlin 2001, ISBN 3-88680-723-1.
  • Wolfgang Wippermann: Preußen. Kleine Geschichte eines großen Mythos. Herder, Freiburg im Breisgau 2011, ISBN 978-3-451-30475-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans-Joachim Schoeps: Preußen. Geschichte eines Staates. Berlin 1992, S. 13 f.
  2. Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN 3-486-55840-4, S. 101.
  3. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 716 f.
  4. Oswald Hauser: Das geistige Preußen. Kiel 1985
  5. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. DVA, München 2007, S. 105
  6. Hugo Rachel: Der Merkantilismus in Brandenburg-Preußen. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 2, S. 951 ff.
  7. Auswirkungen beschreibt Klaus Schwieger: Militär und Bürgertum. Zur gesellschaftlichen Prägkraft des preußischen Militärsystems im 18. Jahrhundert. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein/Ts. 1980, S. 179 ff.
  8. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 186.
  9. Klaus Zernack: Friedrich, Rußland und Polen. In: Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König. Freiburg/Würzburg, 1986, S. 197 ff.
  10. Horst Möller: Fürstenstaat oder Bürgernation. Deutschland 1763–1815. Siedler, Berlin 1989, bes. Kap. I Vom österreichisch-preußischen Dualismus zur revolutionären Herausforderung. S. 13–64.
  11. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 333.
  12. Georg Kotowski: Wilhelm von Humboldt und die deutsche Universität. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 3, S. 1346 ff.
  13. Gordon A. Craig: Stein, Scharnhorst und die Preußischen Reformen. In: Ders.: Die preußisch-deutsche Armee 1640–1945. Staat im Staate. Düsseldorf 1960, S. 56–72.
  14. Zur historischen Perspektive noch in der Kaiserzeit siehe Otto Hintze: Das monarchische Prinzip und die konstitutionelle Verfassung (Erstpublikation 1911). In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 2, S. 731 ff.
  15. Siegfried Schindelmeiser: Die Albertina und ihre Studenten 1544 bis WS 1850/51. Band 1 der zweibändigen Neuausgabe, München 2010, ISBN 978-3-00-028704-6.
  16. Vgl. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. Beck, München 1998, Kapitel III Restauration und Vormärz 1815–1848, S. 272–402, bes. auch den Abschnitt Preußen. S. 331 ff.
  17. Richard H. Tilly: Die politische Ökonomie der Finanzpolitik und die Industrialisierung Preußens, 1815–1866. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein/Ts. 1980, S. 203 ff.
  18. William Otto Henderson: Prussia and the Founding of the German Zollverein. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 2, S. 1088 ff.
  19. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 924/925.
  20. Jürgen Angelow: Der Deutsche Bund. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, S. 96–98.
  21. Georg Franz-Willing: Der große Konflikt: Kulturkampf in Preußen. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 3, S. 1395 ff.
  22. Hajo Holborn: Prussia and the Weimar Republik. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte. Band 3, S. 1593 ff.
  23. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3, S. 730.
  24. Hagen Schulze: Preußen als Stabilitätsfaktor der deutschen Republik. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein/Ts. 1980, S. 311 ff.
  25. Die verschiedenen Transformations- und Auflösungsetappen des alten Preußens zwischen 1871 und 1947 schildert Golo Mann: Das Ende Preußens. In: Hans-Joachim Netzer (Hrsg.): Preußen. Portrait einer politischen Kultur. München 1968, S. 135–165. Siehe dazu auch aus anderer Perspektive Andreas Lawaty: Das Ende Preußens in polnischer Sicht: Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen. de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11-009936-5.
  26. Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947
  27. Auflösung des Staates Preußen (Memento vom 15. August 2011 im Internet Archive) (PDF)
  28. BGH, Urteil vom 31. Januar 1955, Az. II ZR 234/53, Volltext.
  29. Die Geschichte von Schloss Bellevue, Webseite im Portal bundespraesident.de (2013), abgerufen am 6. Dezember 2013.
  30. Präsentiermarsch Friedrich Wilhelms III. auf YouTube, abgerufen am 12. November 2010.
  31. Markus Reiners: Verwaltungsstrukturreformen in den deutschen Bundesländern. Radikale Reformen auf der Ebene der staatlichen Mittelinstanz. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15774-0, S. 162 (online)
  32. Stefan Rinke: Eine Pickelhaube macht noch keinen Preußen. Preußisch-deutsche Militärberater, Militärethos und Modernisierung in Chile. 1886–1973. In: Sandra Carreras, Günther Maihold (Hrsg.): Preußen und Lateinamerika. Im Spannungsfeld von Kommerz, Macht und Kultur. Münster 2004, S. 259–283.
  33. PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 36.
  34. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band IV: Struktur und Krisen des Kaiserreiches. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1969, S. 129.
  35. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 966–967.
  36. Vgl. auch Roland Klemig, Konrad Zwingmann: Juden in Preußen. Eine Chronik in Bildern. Hrsg. von Preußischer Kulturbesitz, Berlin (Bildarchiv). Harenberg, Dortmund (= Die bibliophilen Taschenbücher. Band 259–260).
  37. Allgemeine Zeitung des Judentums, VI. Jahrgang, Nr. 25, Leipzig, 18. Juni 1842, S. 362.
  38. PreußenJahrBuch – Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2000, S. 38.
  39. Herfried Münkler: dradio.de
  40. Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. BpB, Bonn 2007, S. 534.
  41. Ein Bollwerk der Demokratie. In: Der Spiegel. Nr. 33, 2007 (online).
  42. Einen ersten Überblick bietet Wolfgang Neugebauer: Die Geschichte Preußens. 2. Auflage, München 2006. Ausführlicher: Christopher Clark: Preußen. München 2007, und Hans-Joachim Schoeps: Preußen. Frankfurt am Main / Berlin 1992. Auf diese drei Darstellungen wird in diesem Artikel grundsätzlich Bezug genommen.